Grundkurs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV

und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV

Mit der Teilnahme an diesem Kurs erhalten Sie den Fachkundenachweis wie ihn § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV für die Leitungsperson eines Entsorgungsfachbetriebs  fordert.

Desweiteren gilt dieser Kurs auch als Nachweis für die Fachkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV für eine Erlaubnis nach § 54 KrwG.

Dieser Kurs dient auch als Nachweis der Fachkunde für Händler und Makler

Schulungsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
  • Nachweisführung
  • Transport , Vermittlung
  • Entsorgungsfachbetrieb
  • Produktverantwortung
  • Abfalleigenschaften und Charakteristik
  • Entsorgungsanlagen

Teilnehmerkreis: Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes oder eines Betriebes zur Sammlung und Beförderung (auch Handeln und Makeln) von Abfällen verantwortlich sind.

Termine:

DatumOrtUhrzeitDetails
14. Oktober 2024 bis 17. Oktober 2024Wirsberg09:00 Uhr bis 16:30 UhrGrundkurs EfB