Grundkurs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV
und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV
Mit der Teilnahme an diesem Kurs erhalten Sie den Fachkundenachweis wie ihn § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV für die Leitungsperson eines Entsorgungsfachbetriebs fordert.
Desweiteren gilt dieser Kurs auch als Nachweis für die Fachkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV für eine Erlaubnis nach § 54 KrwG.
Dieser Kurs dient auch als Nachweis der Fachkunde für Händler und Makler
Schulungsinhalte:
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Nachweisführung
- Transport , Vermittlung
- Entsorgungsfachbetrieb
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik
- Entsorgungsanlagen
Teilnehmerkreis: Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes oder eines Betriebes zur Sammlung und Beförderung (auch Handeln und Makeln) von Abfällen verantwortlich sind.
Termine:
Datum | Ort | Uhrzeit | Details |
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