Basiswissen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter für Anlagen der Ziffer 8 der 4. BimschV

  • Aufgaben des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten
  • Pflichten des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten
  • Bestellvoraussetzungen des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten
    • Anforderungen an die Zuverlässigkeit
    • Anforderungen an die Ausbildung
  • Rechte des Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten
  • Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts. Während der praktischen Tätigkeit soll die Fähigkeit vermittelt werden, Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen und der Einführung neuer Verfahren und Erzeugnisse abzugeben und die Betriebsangehörigen über Belange des Immissionsschutzes zu informieren.
  • Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts, des Rechts der technischen Sicherheit und des technischen Arbeitsschutzes, des Gefahrstoffrechts sowie des Katastrophenschutzrechts.
  • Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik/Sicherheitstechnik.
  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
  • Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen.
  • Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Emissionen und Immissionen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs.
  • Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte.
  • Information der Öffentlichkeit nach § 11 der Störfall-Verordnung.
  • Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung.
  • Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
  • Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfall.
  • Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und Gemische, die in der Anlage bestimmungsgemäß vorhanden sind oder bei einer Störung entstehen können sowie deren mögliche Auswirkungen im Störfall.
  • Betriebliche Sicherheitsorganisation.
  • Anfertigung, Fortschreibung und Beurteilung von Sicherheitsberichten (Grundkenntnisse) sowie von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen.
  • Beurteilung sicherheitstechnischer Unterlagen und Nachweise zur Errichtung, Betriebsüberwachung, Wartung, Instandhaltung und Betriebsunterbrechung von Anlagen.
  • Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen.

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