Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen des Beratungs- und Sachverständigenbüros Karsten Gall (nachstehend Auftragnehmer genannt).


§1 Einbeziehung der AGB

1. Unsere Beratungs- und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch dann für Aufträge, wenn sie nicht ausdrücklich genannt wurden. Der Auftraggeber hat das Recht die AGB vor Vertragsabschluss auf verlangen ausgehändigt zu bekommen.
2. Änderungen dieser AGB, sowie eventuelle Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform durch den Auftragnehmer.
3. Der sachliche Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich auf alle Maßnahmen, die sich aus Beratungs- und Dienstleistungen vom Auftragnehmer ergeben. Der persönliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle natürlichen und juristischen Personen.

§2 Auftragserteilung

1. Diese AGB werden mit einer Auftrags- bzw. Mandatserteilung wirksam. Eine Auftrags- oder Mandatserteilung kann auch formlos oder mündlich erteilt werden.
2. In der Regel wird zwischen den Parteien ein schriftlicher Vertrag geschlossen, in welchem die AGB Bestandteil sind.
3. Im Zweifel der Ermangelung eines Auftrags gilt § 612 BGB. Als taxmäßige oder übliche Vergütung gelten die Beträge aus vergleichbaren Leistungen des Auftragnehmers.

§3 Leistungen

1.Die Leistungen vom Auftragnehmer sind Leistungen im Sinne von §§ 611ff BGB.

§4 Abrechnung der Leistungen

1. Die Beratungs- und Dienstleistungen werden zu den aktuellen Stundensätzen bzw.zu den im Vertrag genannten Konditionen abgerechnet.
2. Der Auftragnehmer hat das Recht Nebenkosten wie zum Beispiel: Reisekosten, Übernachtungskosten, Sachkosten etc. in Rechnung zu stellen.
3.Der Auftragnehmer hat das Recht kosten die durch beauftragte Dritte entstehen an den Auftraggeber weiter zu berechnen

§5 Rechnungslegung

1. Der Zahlungsanspruch entsteht mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Als Leistung gilt auch eine monatliche vereinbarte Betreuungspauschale.
2. Die Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach dieser Zeit hat der Auftragnehmer das Recht Verzugszinsen in üblicher Höhe zu verlangen.
3. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber jederzeit eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.

§6 Haftung

1. Beanstandungen an der Leistung des Auftragnehmers, sind umgehend jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter Beanstandung ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Nachleistung verpflichtet.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Angaben die der Auftraggeber ihm gegenüber gemacht hat.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen die er nicht selbst erbracht hat bzw. durch seine Leistungen nicht erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Fehlentscheidungen durch den Auftraggeber.
4. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Leistungen, die von ihm beauftragte Dritte durchgeführt haben.

§7 Ethische Grundsätze

1. Der Auftragnehmer wahrt insbesondere die Grundsätze der Objektivität, die sach- und fachliche Objektivität sowie die Neutralität.
2. Der Auftragnehmer sichert zu, in keinster Weise gegen das Interesse sowie das Wohl des Auftraggebers zu handeln.
3. Der Auftragnehmer ist von jeglichem Vertriebs- Beteiligungs- oder Kaufinteresse frei.

§8 Objektivität des Mandanten

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter §7 genannten Grundsätze zu akzeptieren.
2. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer in jeder Hinsicht, zur Wahrung seiner Objektivität, Neutralität sowie sach- und fachliche Orientierung. Er erkennt auch Ergebnisse an, die nicht mit seiner bisherigen Erfahrung übereinstimmen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Sinne von Abs.2 dazu, die offenen Rechnungen bzw. Honorare des Auftragnehmers auch dann zu bezahlen, wenn die Ergebnisse nicht seiner Erwartung gerecht wurden.

§9 Weitere Grundsätze

1. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich unbeteiligten Dritten gegenüber zur absoluten Verschwiegenheit.
2. Der Auftraggeber darf Unterlagen des Auftragnehmers nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weiter geben
3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche notwendigen Informationen, die zur Erfüllung seines Auftrags notwendig sind, zur Verfügung zu stellen.
4. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer Vollmacht mit Banken und Behörden über den Inhalt der Beratungsmaßnahme zu kommunizieren, soweit dies seines Erachtens erforderlich ist.
5. Behörden und Banken werden von den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Bankgeheimnisses soweit wie für die Beratungsmaßnahme notwendig befreit.
6. Der Auftragnehmer ist berechtigt weitere freiberufliche Mitarbeiter als Unterauftragnehmer einzusetzen.

§10 Rechts- und Steuerberatung

Der Auftragnehmer betreibt keine Rechts- und keine Steuerberatung, er gibt lediglich soweit ihm bekannt, Adressen für solche Beratungen an den Auftraggeber weiter. Diese Leistungen werden wenn sie nicht in dem unter §2 Abs2 genannten Vertrag aufgeführt sind direkt mit dem Rechts- bzw. Steuerberatenden direkt abgerechnet.

§11 Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Die Verjährungsfrist für Forderungen des Auftragnehmers ist zwei Jahre.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt.