Elektroaltgeräte

Hintergrund dieses Gesetzes ist die WEEE-Richtline der EU. Deutschland setzt dies durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz um.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Produktverantwortung der Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten. Auch regelt es die Anforderungen an die Rücknahme und den Umgang mit Elektroaltgeräten.

Jeder der Elektroaltgeräte annimmt und die entweder wieder in Verkehr bringt oder demontiert muss sich als Erstbehandlungsanlage gem. § 21 ElektroG zertifizieren lassen.

Im Rahmen der Zertifizierung werden jährliche Folgeprüfungen durchgeführt und die Einhaltung der Anforderungen im Zertifikat bestätigt.

 

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Elektrogeräteentsorgung führe ich für Sie folgende Tätigkeiten durch:

  • Prüfung der Zertifizierungsfähigkeit
  • Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gem. § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • Schulung ihrer Mitarbeiter
  • Erstellen von Gutachten für Behörden, Gerichte, private Auftraggeber, etc.