Elektroaltgeräte

Hintergrund dieses Gesetzes ist die WEEE-Richtline der EU. Deutschland setzt dies durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz um.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Produktverantwortung der Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten. Auch regelt es die Anforderungen an die Rücknahme und den Umgang mit Elektroaltgeräten.

Jeder der Elektroaltgeräte annimmt und die entweder wieder in Verkehr bringt oder demontiert muss sich als Erstbehandlungsanlage gem. § 21 ElektroG zertifizieren lassen.

Im Rahmen der Zertifizierung werden jährliche Folgeprüfungen durchgeführt und die Einhaltung der Anforderungen im Zertifikat bestätigt.

 

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Elektrogeräteentsorgung führe ich für Sie folgende Tätigkeiten durch:

  • Prüfung der Zertifizierungsfähigkeit
  • Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gem. § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • Schulung ihrer Mitarbeiter
  • Erstellen von Gutachten für Behörden, Gerichte, private Auftraggeber, etc.

Entsorgungsfachbetriebe

In meiner Funktion als Sachverständiger für Entsorgungsfachbetriebe überprüfe ich in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) aufgrund der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung Entsorgungsbetriebe welche sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchte sowie Entsorgungsfachbetriebe auf die Einhaltung der gesetzl. Vorgaben.

Altauto

Gemäß den Anforderungen der Altfahrzeugverordnung müssen Betriebe die Altautos annehmen, zurücknehmen, demontieren, sonstig verwerten oder schreddern von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden, welcher den Betrieben eine Bescheinigung für die Tätigkeit ausstellt.

Die Altfahrzeug-Verordnung gilt für:

Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe. Unabhängig davon, wie das Fahrzeug während seiner Nutzung gewartet oder repariert worden ist und ob es mit vom Hersteller gelieferten Bauteilen oder mit anderen Bauteilen bestückt ist, wenn deren Einbau als Ersatz-, Austausch- oder Nachrüstteile den einschlägigen Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen entspricht.

Jeder Besitzer der sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger biete ich folgende Leistungen an:

  • Überprüfung des Betriebs gemäß den Anforderungen der Altfahrzeugverordnung
  • Ausstellen von den erforderlichen Bescheinigungen gemäß Altfahrzeugverordnung
  • Erstellen von Gutachten für Behörden,Gerichte, private Auftraggeber, etc.