Altauto

Gemäß den Anforderungen der Altfahrzeugverordnung müssen Betriebe die Altautos annehmen, zurücknehmen, demontieren, sonstig verwerten oder schreddern von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden, welcher den Betrieben eine Bescheinigung für die Tätigkeit ausstellt.

Die Altfahrzeug-Verordnung gilt für:

Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe. Unabhängig davon, wie das Fahrzeug während seiner Nutzung gewartet oder repariert worden ist und ob es mit vom Hersteller gelieferten Bauteilen oder mit anderen Bauteilen bestückt ist, wenn deren Einbau als Ersatz-, Austausch- oder Nachrüstteile den einschlägigen Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen entspricht.

Jeder Besitzer der sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger biete ich folgende Leistungen an:

  • Überprüfung des Betriebs gemäß den Anforderungen der Altfahrzeugverordnung
  • Ausstellen von den erforderlichen Bescheinigungen gemäß Altfahrzeugverordnung
  • Erstellen von Gutachten für Behörden,Gerichte, private Auftraggeber, etc.