Fortbildungskurs nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV

Mit der Teilnahme an diesem Kurs erhalten Sie den Fortbildungsnachweis wie ihn § 9 Abs. 3 EfbV für die Leitungsperson eines Entsorgungsfachbetriebs fordert.

Desweiteren gilt dieser Kurs als Fortbildungsnachweis zum Erhalt der Fachkunde nach § 5 Abs. 3 AbfAEV für eine Erlaubnis nach § 54 KrwG und als Fortbildungsnachweis für die Fachkunde für Händler und Makler.

Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen amtlich anerkannt.

Teilnehmer des Kurses können auch die Fortbildung gem.5.BimschV zum Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten für Anlagen der Ziffer 8 der 4. BimschV erhalten, sowie die des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragter)

 

Teilnehmerkreis: Alle Personen die einen Grundkurs abgeschlossen haben und die Qualifikation aufrecht erhalten möchten.

Termine:

DatumOrtUhrzeitDetails
10. Oktober 2024 bis 11. Oktober 2024Tiefenbronn09:00 Uhr bis 16:30 UhrFortbildung EfB
16. Oktober 2024 bis 17. Oktober 2024Wirsberg09:00 Uhr bis 16:30 UhrFortbildung EfB